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Kosten und Tarife für ambulante Pflege:

Für ambulante Pflegeleistungen durch freiberufliche Pflegefachpersonen gelten im Kanton Luzern verbindliche Vollkostentarife. Diese werden jährlich angepasst und gemäss den jeweils geltenden kantonalen Richtlinien übernommen.

Wie werden die Pflegekosten aufgeteilt?

Die Kosten der Pflegeleistungen werden grundsätzlich auf drei Stellen verteilt:

Krankenkasse:
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt CHF 67.00 pro Stunde der gesetzlich vorgesehenen Pflegeleistungen. Davon werden die Franchise und der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung.

Restfinanzierung:

Der verbleibende Anteil der Vollkosten wird im Rahmen der gesetzlichen Restfinanzierung von der zuständigen Wohngemeinde übernommen.

Patientenbeteiligung:

Zusätzlich fällt für die versicherte Person eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Einsatz-Tag an. Diese ist unabhängig davon, wie viele Einsätze an diesem Tag stattfinden. Bei Personen mit Ergänzungsleistungen wird die Patientenbeteiligung häufig durch die AHV übernommen.

Aktuelle Vollkostentarife:

Pflegeleistung Tarif pro Stunde

Abklärung und Beratung:CHF 118.00

Behandlungspflege: CHF 109.00

Grundpflege:CHF 105.00

Welche Kosten entstehen für Sie?

Für Sie als Kundin oder Kunde können folgende Kosten anfallen:

  • Patientenbeteiligung: CHF 15.35 pro Einsatz-Tag

  • Franchise: die von Ihnen gewählte Franchise Ihrer Krankenkasse

  • Selbstbehalt: der gesetzliche Selbstbehalt von 10 %

Die tatsächlich von Ihnen zu tragenden Kosten hängen von Ihrer persönlichen Versicherungssituation und den erbrachten Pflegeleistungen ab.

Ich beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen zu den Kosten, zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder zur Restfinanzierung durch die Wohngemeinde? Gerne informieren und beraten wir Sie persönlich.

Kosten und Tarife für ambulante Pflege

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